ESPR-Vorbereitung

Digitaler Produktpass — schon heute vorbereitet

Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) macht den Digitalen Produktpass für immer mehr Produktgruppen zur Pflicht. PPWR-Ready bereitet Ihre Produktdaten strukturiert vor — bevor die Pflicht für Sie greift.

Vorbereitung auf eine kommende EU-Pflicht — noch keine Bestätigung der Konformität, da die zugrunde liegenden EU-Vorgaben noch nicht final sind.

Was ist der digitale Produktpass?

Der digitale Produktpass ist ein Datensatz, der ein Produkt über seinen Lebensweg begleitet und über einen Datenträger — meist einen QR-Code — abrufbar ist. Rechtsgrundlage ist die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR), die die frühere Ökodesign-Richtlinie abgelöst hat.

Die ESPR schafft dabei nur den Rahmen. Was ein Pass im Einzelnen enthalten muss, legt die Kommission je Produktgruppe in einem eigenen delegierten Rechtsakt fest. Ohne einen solchen Rechtsakt gibt es für eine Produktgruppe keine Passpflicht — und keine Möglichkeit, einen Pass als vollständig zu bezeichnen.

Das ist der Grund, warum auf dieser Seite durchgehend von Vorbereitung die Rede ist und nicht von Konformität.

Ab wann gilt der Produktpass?

Der Stand am 28. September 2026 — und er ist eindeutiger, als die öffentliche Diskussion vermuten lässt:

  • Der Batteriepass ist die einzige heute verbindliche Passpflicht. Er gilt ab dem 18. Februar 2027 und beruht nicht auf der ESPR, sondern auf der Batterieverordnung (EU) 2023/1542.
  • Das europäische DPP-Register ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778). Es steht bereit — die Pflicht, es zu befüllen, entsteht aber erst je Produktgruppe.
  • Sechs harmonisierte Normen sind seit dem 15. Juli 2026 gelistet (Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736): EN 18216, EN 18219, EN 18220, EN 18221, EN 18222 und EN 18223. Sie beschreiben, wie ein Pass technisch aufgebaut ist.
  • Für Verpackungen gibt es keinen delegierten Rechtsakt, für Textilien ebenfalls nicht. Wer heute einen „ESPR-konformen Produktpass" für diese Gruppen anbietet, kann sich auf keine Vorgabe stützen.

Die Infrastruktur steht also, die Pflichten folgen produktgruppenweise. Für Unternehmen heißt das: Die Datenarbeit lässt sich heute erledigen, ohne auf den Rechtsakt zu warten.

ESPR und PPWR: zwei Pässe, die oft verwechselt werden

Das ist die häufigste Verwechslung beim Thema — und sie führt dazu, dass Unternehmen das Falsche vorbereiten:

ESPR — der Produktpass

Betrifft das Produkt: Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Rezyklatanteil, besorgniserregende Stoffe, CO₂-Fußabdruck. Verordnung (EU) 2024/1781.

PPWR Artikel 12 — der Verpackungsdatenträger

Betrifft die Verpackung: Materialzusammensetzung und getrennte Sammlung, als harmonisierte Kennzeichnung. Verordnung (EU) 2025/40.

Beide sind komplementär, nicht deckungsgleich. Ein Produkt kann einen ESPR-Pass benötigen und zugleich eine Verpackung tragen, die unter Artikel 12 der PPWR fällt. Mehr zur Verpackungsseite auf der Seite PPWR — EU-Verpackungsverordnung.

Welche Daten enthält ein Produktpass?

Der genaue Umfang steht im jeweiligen delegierten Rechtsakt. Über die Produktgruppen hinweg zeichnet sich aber ein gemeinsamer Kern ab:

  • Eindeutige Kennung des Produkts, des Wirtschaftsakteurs und der Anlage
  • Haltbarkeit und Reparierbarkeit — Lebensdauer, Reparaturanleitungen, Verfügbarkeit von Ersatzteilen
  • Besorgniserregende Stoffe — welche enthalten sind und wo
  • Rezyklatanteil und Angaben zur Materialzusammensetzung
  • CO₂-Fußabdruck — stets mit Angabe der Methodik, sonst ist der Wert nicht einordenbar
  • Demontage- und Entsorgungshinweise für das Ende des Lebenswegs

Drei Zugriffsstufen, nicht eine

Ein Produktpass ist nicht durchgängig öffentlich. Die ESPR unterscheidet, wer welches Feld sehen darf:

  • Öffentlich — für jeden abrufbar, etwa Pflegehinweise oder Materialangaben
  • Behörden — für Marktüberwachung und Zoll, etwa Angaben zur Konformitätsbewertung
  • Fachkreise — für Reparaturbetriebe und Recycler, etwa Demontageanleitungen

So funktioniert's

Ihre Produktdaten strukturiert erfassen

1
Produktdaten anlegen

Haltbarkeit, Reparierbarkeit, CO₂-Fußabdruck und weitere Angaben je Produkt erfassen.

2
QR-Code generieren

Jedes Produkt erhält einen eigenen QR-Code, der auf die öffentliche Produktpass-Seite verweist.

3
Veröffentlichen und bereit sein

Sobald die ESPR-Pflicht für Ihre Produktgruppe greift, sind Ihre Daten schon vorbereitet.

Vorteile

Vorsprung statt Last-Minute-Stress

Frühzeitig vorbereitet

Sie erfassen die Daten in Ruhe, statt kurz vor der Fristsetzung in Zeitdruck zu geraten.

Ein System für alles

Verpackungsmeldung und Produktpass-Vorbereitung laufen im selben Dashboard.

Öffentliche QR-Seite

Kunden und Behörden finden die Produktpass-Daten direkt über den QR-Code auf der Verpackung.

Was PPWR-Ready für den Produktpass vorbereitet

Ein Produktpass entsteht nicht aus einem Formular, sondern aus Daten, die ohnehin gepflegt werden müssen. PPWR-Ready führt sie am Artikel zusammen:

  • Passfelder am Artikel — Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ersatzteile, Reparatur- und Demontageanleitungen, besorgniserregende Stoffe, CO₂-Fußabdruck mit Methodik
  • Feldkatalog als Freigabeliste — jedes Feld trägt seine Zugriffsstufe (öffentlich, Behörde, Fachkreis). Was nicht im Katalog steht, erscheint nicht im Pass. Das ist die Umkehrung des sonst üblichen Wegs, bei dem alles sichtbar ist, was nicht ausdrücklich gesperrt wurde
  • Eingefrorene Fassungen — jede Veröffentlichung hält ihren Datenstand fest, spätere Änderungen erzeugen eine neue Fassung statt die alte zu überschreiben
  • Öffentliche Passseite mit QR-Code — je Artikel abrufbar, auf Wunsch über die GS1-Digital-Link-Schreibweise
  • Batteriepass als eigenes Modul — mit dem Datensatz der Batterieverordnung, getrennt vom ESPR-Pass

Und was die Software nicht leistet

Zwei Einschränkungen, die zur Sache gehören:

  • Keine Registrierung im europäischen DPP-Register. Das Register ist seit Juli 2026 in Betrieb; PPWR-Ready strukturiert die Daten und stellt sie bereit, meldet sie aber nicht dorthin an.
  • Keine Konformitätsaussage. Solange für eine Produktgruppe kein delegierter Rechtsakt vorliegt, kann niemand einen Pass als vollständig bezeichnen — auch keine Software. Was hier entsteht, ist ein strukturierter Datenbestand, der den Rechtsakt abwarten kann.

PPWR-Ready ist ein unabhängiges Softwareunternehmen und keine Rechtsberatung. Die Software unterstützt bei Erfassung und Strukturierung; die Verantwortung für die Angaben bleibt beim Unternehmen.

Häufige Fragen zum digitalen Produktpass

Muss ich heute schon einen Produktpass haben?

Nur für Batterien, und erst ab dem 18. Februar 2027. Für alle anderen Produktgruppen entsteht die Pflicht erst mit dem jeweiligen delegierten Rechtsakt der Kommission.

Betrifft der Produktpass auch Verpackungen?

Nicht über die ESPR — dafür gibt es keinen delegierten Rechtsakt. Verpackungen tragen nach Artikel 12 der PPWR eine eigene harmonisierte Kennzeichnung. Das sind zwei verschiedene Pflichten.

Was ist der Unterschied zwischen ESPR und Ökodesign-Richtlinie?

Die ESPR ist eine Verordnung und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie hat die frühere Ökodesign-Richtlinie abgelöst und deren Anwendungsbereich weit über energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus ausgedehnt.

Sind alle Daten im Produktpass öffentlich?

Nein. Die ESPR unterscheidet zwischen öffentlich zugänglichen Angaben, Angaben für Behörden und Angaben für Fachkreise wie Reparaturbetriebe und Recycler. Welches Feld auf welcher Stufe steht, ergibt sich aus dem delegierten Rechtsakt.

Lohnt es sich, jetzt schon anzufangen?

Der Aufwand liegt nicht im Pass selbst, sondern in der Beschaffung der Daten — Rezyklatanteile, Stoffangaben und CO₂-Werte kommen überwiegend von Lieferanten. Diese Arbeit ist unabhängig vom Rechtsakt und lässt sich vorziehen.

Quellen

Diese Seite fasst den Stand vom 28. September 2026 zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils einschlägige Rechtsakt; delegierte Rechtsakte je Produktgruppe können weitere Anforderungen festlegen.

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