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Produktcompliance in der EU
Produktcompliance heißt: ein Produkt erfüllt alle Anforderungen, die das EU-Recht an es stellt, bevor es in einem Mitgliedstaat auf den Markt kommt. Welche das sind, hängt vom Produkt ab — für dieselbe Kaffeemühle können gleichzeitig Verpackungsrecht, Elektrogeräterecht, Stoffbeschränkungen, Produktsicherheit und Batterierecht gelten. Diese Seite erklärt, welche Pflichten das im Einzelnen sind, wen sie treffen und welche Angaben ein Unternehmen dafür zusammentragen muss.
Was ist Produktcompliance?
EU-Produktcompliance ist kein einzelnes Gesetz, sondern die Summe der Anforderungen mehrerer Rechtsakte an dasselbe Produkt. Sie greifen nebeneinander und nicht nacheinander: ein Erzeugnis kann gleichzeitig Verpackung, Elektrogerät, Träger beschränkter Stoffe und Verbraucherprodukt sein.
Sie gilt vor dem Inverkehrbringen
Die Reihenfolge ist vorgegeben: erst die Anforderungen erfüllen und die Registrierungen vornehmen, dann verkaufen. Eine nachträgliche Heilung sieht das Recht in der Regel nicht vor.
Sie gilt je Zielland
EU-Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Was national ausgestaltet ist — Register, zuständige Stellen, Schwellen —, ist je Land verschieden.
Sie gilt je Produkt, nicht je Firma
Zwei Artikel desselben Unternehmens können völlig verschiedenen Pflichtenkreisen unterliegen. Die Einstufung entscheidet, nicht die Branche.
Für wen gilt sie?
Die Pflichten hängen an der Rolle, die ein Unternehmen im Verhältnis zum Produkt einnimmt — und dieselbe Firma kann für verschiedene Artikel verschiedene Rollen haben.
| Rolle | Wann sie entsteht | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Hersteller | Wer ein Produkt herstellt oder unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt. | Die volle Pflichtenlast: Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Erklärung, Kennzeichnung, Registrierung. |
| Importeur | Wer ein Produkt aus einem Drittland in der EU in Verkehr bringt. | Prüfpflichten vor dem Inverkehrbringen, eigene Angaben auf dem Produkt, Aufbewahrung der Unterlagen. |
| Händler | Wer ein Produkt bereitstellt, ohne Hersteller oder Importeur zu sein. | Sorgfaltspflichten: prüfen, ob Kennzeichnung und Unterlagen vorhanden sind, und nicht weitergeben, wenn sie fehlen. |
| Fulfilment-Dienstleister | Wer lagert, verpackt, adressiert oder versendet, ohne Eigentümer der Ware zu sein. | Eigene Pflichten unter anderem nach der Marktüberwachungsverordnung; in manchen Fällen rückt er in die Herstellerrolle. |
| Bevollmächtigter / verantwortliche Person | Benannt von einem Unternehmen ohne Niederlassung im jeweiligen Land oder in der Union. | Vertretung gegenüber Behörde oder Register; die Rolle wird beauftragt, nicht automatisch übernommen. |
Wer einen Marktplatz beliefert, wird dadurch nicht zum Händler im Rechtssinne — der Marktplatz selbst hat eigene Pflichten und verlangt in der Praxis zunehmend Nachweise von seinen Verkäufern.
Welche Anforderungen greifen?
Zehn Rechtsakte teilen sich dieselben Angaben zu denselben Bauteilen. Deshalb lohnt es sich, sie gemeinsam zu führen statt getrennt.
| Regelwerk | Rechtsakt | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| PPWR | Verordnung (EU) 2025/40 | Rezyklatanteil nach Art. 7, Recyclingfähigkeit nach Art. 6, Kennzeichnung nach Art. 12, Konformitätserklärung nach Art. 39 und technische Dokumentation nach Anhang VII. |
| EPR | national, je Mitgliedstaat | Registrierung im nationalen Register, regelmäßige Mengenmeldung und Abgaben an ein System. |
| DPP / ESPR | Verordnung (EU) 2024/1781 | Maschinenlesbarer Datensatz über einen Datenträger. Die Angaben je Produktgruppe legen erst delegierte Rechtsakte fest. |
| Batterien | Verordnung (EU) 2023/1542 | Passpflicht für Batterien für leichte Verkehrsmittel, Elektrofahrzeuge und Industriebatterien über 2 kWh ab dem 18.02.2027. |
| WEEE | Richtlinie 2012/19/EU | Nach Art. 16 ein eigenes nationales Herstellerregister in jedem Mitgliedstaat. |
| RoHS | Richtlinie 2011/65/EU | Grenzwerte je homogenem Werkstoff, nicht je Bauteil. |
| REACH | Verordnung (EG) 1907/2006 | Über 0,1 Massenprozent eines Stoffs der Kandidatenliste bestehen Informations- und SCIP-Meldepflichten. |
| GPSR | Verordnung (EU) 2023/988 | Verantwortliche Person in der Union nach Art. 16, Rückverfolgbarkeit; harmonisiertes Recht verdrängt sie nur teilweise. |
| EUDR | Verordnung (EU) 2023/1115 | Geolokalisierung der Erzeugungsflächen, Risikobewertung, Sorgfaltserklärung. Kernpflichten ab 30.12.2026 bzw. 30.06.2027. |
| EmpCo | Richtlinie (EU) 2024/825 | Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Zwölf neue Per-se-Verbote in Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG; Anwendung ab 27.09.2026 — siehe Seite. |
| Textil | Verordnung (EU) 1007/2011 | Faserzusammensetzung in der Amtssprache jedes Mitgliedstaats, in dem das Erzeugnis bereitgestellt wird. |
Wie die Prüfungen, Nachweise und Freigaben dahinter technisch abgesichert und nachvollziehbar gehalten werden, steht unter Datensicherheit und Enterprise Security.
Was muss das Unternehmen zusammentragen?
Fast alle Anforderungen laufen auf dieselben fünf Datenarten hinaus. Wer sie einmal sauber führt, bedient damit mehrere Regelwerke gleichzeitig.
1. Artikelstammdaten
Artikelnummer, Bezeichnung, Kategorie. Aus der Kategorie ergibt sich, welche Regelwerke überhaupt in Frage kommen.
2. Bauteile und Werkstoffe
Ein Bauteil besteht aus homogenen Werkstoffen. RoHS misst am Werkstoff, REACH am Erzeugnis, die PPWR am Verpackungsbauteil — dieselbe Erhebung bedient alle drei.
3. Lieferantenangaben
Rezyklatanteile, Werkstoffangaben, Erklärungen, Prüfberichte. Sie entstehen beim Lieferanten und müssen dort angefragt werden.
4. Nachweise
Dokumente mit Fassung, Ausstellungsdatum, Frist und Prüfvermerk. Ein Nachweis ohne Fassung und Frist ist bei einer Prüfung wenig wert.
5. Registrierungen je Zielland
Welches Register in welchem Land verlangt wird und wie sein Stand ist — für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien getrennt.
Und: die Grundlage jeder Aussage
Zu jeder Bewertung gehört der Artikelverweis, auf den sie sich stützt, und der Zeitpunkt. Ohne das lässt sich später nicht mehr begründen, warum etwas als erfüllt galt.
Der Ablauf in fünf Schritten
Drei Beispiele
Bluetooth-Lautsprecher
Elektrogerät mit fest eingebautem Akku im Karton: PPWR für die Verpackung, WEEE für das Gerät, RoHS für die Werkstoffe, Batterierecht für den Akku, REACH für die Stoffe, GPSR für die Sicherheit. Fünf Register in fünf Ländern sind keine Seltenheit.
Kaffee im Beutel
Kaffee ist ein Rohstoff nach Anhang I der EUDR: Geolokalisierung der Erzeugungsfläche und Sorgfaltserklärung ab dem 30.12.2026 — zusätzlich zur PPWR für den Beutel und zum Lebensmittelrecht für den Inhalt.
T-Shirt
Textilkennzeichnung nach Verordnung (EU) 1007/2011 in der Amtssprache jedes Ziellandes, GPSR für die Produktsicherheit, PPWR für die Umverpackung — und REACH, wenn ein Stoff der Kandidatenliste über der Schwelle liegt.
Wie PPWR-Ready dabei hilft
Sie legen Ihre Artikel einmal an — mit Kategorie, Bauteilen und Stoffen. Daraus leitet die Plattform ab, welche der zehn Regelwerke greifen, was erfüllt ist und welche Angabe fehlt; jede Aussage trägt den Artikelverweis, auf den sie sich stützt.
Eine Datenbasis statt zehn Tabellen
Ein Artikel, ein Lieferant, ein Nachweis — von allen Regelwerken gemeinsam genutzt.
Anfragen statt hinterhertelefonieren
Fehlende Angaben gehen als Anfrage an den Lieferanten. Er antwortet über einen Link, ohne selbst ein Konto anzulegen.
Je Zielland statt pauschal
Die EU-Compliance-Karte zeigt je Zielland, welche Registrierung dort verlangt wird und welchen Stand sie hat.
Ungeprüft heißt ungeprüft
Was für ein Land nicht geprüft ist, wird als ungeprüft ausgewiesen — nicht als unbedenklich.
Quellen
- Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
- Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen (ESPR)
- Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien
- Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)
- Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS)
- Verordnung (EG) 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
- Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
- Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), Art. 38 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2650
- Verordnung (EU) 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern
- Verpackungsgesetz (VerpackG) und das Register LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
Fachlicher Stand: 2026-09-20 · Verantwortlich für die fachlichen Angaben: Gabriel Hahnel, Hahnels Amsterdam (Betreiber von PPWR-Ready). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu EU-Produktcompliance
Was ist EU-Produktcompliance?
EU-Produktcompliance heißt: ein Produkt erfüllt alle Anforderungen, die das EU-Recht an es stellt, bevor es in einem Mitgliedstaat auf den Markt kommt. Welche das sind, hängt vom Produkt ab — für dieselbe Kaffeemühle können gleichzeitig Verpackungsrecht (PPWR), Elektrogeräterecht (WEEE), Stoffbeschränkungen (RoHS, REACH), Produktsicherheit (GPSR) und Batterierecht gelten. Die einzelnen Regelwerke verlangen dabei oft dieselben Angaben zu denselben Bauteilen.
Was bedeutet EPR — die erweiterte Herstellerverantwortung?
Erweiterte Herstellerverantwortung heißt, dass wer ein Produkt in Verkehr bringt, auch für dessen Entsorgung mitverantwortlich bleibt — finanziell und organisatorisch. Praktisch bedeutet das: Registrierung in einem nationalen Register, regelmäßige Mengenmeldung und Abgaben an ein System. In Deutschland führt die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister das Register LUCID für Verpackungen, in den Niederlanden übernimmt Verpact diese Rolle. Für Elektrogeräte und Batterien gibt es je Mitgliedstaat eigene Register.
Brauche ich Software, einen Bevollmächtigten oder beides?
Das sind zwei verschiedene Dinge. PPWR-Ready ist Software für EU-Produktcompliance: Sie führt Ihre Artikel, Lieferanten, Nachweise und Zielmärkte und zeigt, welche Anforderungen greifen und was fehlt. Ein Bevollmächtigter ist dagegen eine benannte Person oder Gesellschaft, die Sie gegenüber einer Behörde in einem EU-Land vertritt. Rollen wie „verantwortliche Person" nach Art. 16 GPSR oder ein Bevollmächtigter werden in der Plattform fachlich geführt und dokumentiert — verkauft wird diese Vertretung von PPWR-Ready jedoch nicht. Die Software sagt Ihnen, wo eine solche Rolle verlangt wird; wen Sie damit beauftragen, entscheiden Sie.
Was passiert, wenn ich mich nicht registriere?
Die Folgen sind je Mitgliedstaat verschieden, weil die Sanktionen national geregelt sind. Belegbar sind zwei Punkte: Erstens ist die Registrierung in mehreren Rechtsakten ausdrücklich Voraussetzung für das Inverkehrbringen — nach Art. 16 der WEEE-Richtlinie etwa muss jeder Mitgliedstaat ein Herstellerregister führen, und in Deutschland gilt nach dem Verpackungsgesetz ein Vertriebsverbot ohne LUCID-Registrierung. Zweitens prüfen Marktplätze die Registrierung ihrer Händler zunehmend selbst und sperren Angebote ohne Nachweis. Konkrete Bußgeldhöhen nennen wir hier nicht — sie unterscheiden sich je Land und Verfahren.
Wie hilft PPWR-Ready dabei konkret?
Sie legen Ihre Artikel einmal an — mit Kategorie, Bauteilen und Stoffen. Daraus leitet die Plattform ab, welche der zehn Regelwerke greifen, was erfüllt ist und welche Angabe fehlt; jede Aussage trägt den Artikelverweis, auf den sie sich stützt. Fehlende Angaben gehen als Anfrage an den Lieferanten, der über einen Link antwortet. Die EU-Compliance-Karte zeigt je Zielland, welche Registrierung dort verlangt wird. Was für ein Land nicht geprüft ist, wird als ungeprüft ausgewiesen — nicht als unbedenklich.
Weiterlesen
PPWR-Guide
Die Verpackungsverordnung im Einzelnen: Tarife, Rabatte, Meldeprozess und achtzehn Termine mit Artikelverweis.
Digitaler Produktpass
Was die Ökodesign-Verordnung vorbereitet und was davon heute schon verbindlich terminiert ist.
Leistungen
Was die Plattform je Artikel, je Lieferant und je Zielland tut.
Konformitätserklärung
Was in eine EU-Konformitätserklärung gehört, wer sie ausstellt und welche Unterlagen sie trägt — rechtsaktübergreifend erklärt.
Abgedeckte Regelwerke
Compliance wächst. Ihre Daten müssen es nicht.
Neue Regelwerke setzen auf demselben Artikel-, Bauteil-, Lieferanten- und Nachweiskern auf. Kein getrenntes Werkzeug je Verordnung, keine zweite Dateneingabe.
PPWR — Verpackungen
Verordnung (EU) 2025/40. Rezyklatanteil nach Art. 7, Recyclingfähigkeit nach Art. 6, Kennzeichnung nach Art. 12, Konformitätserklärung nach Art. 39.
EPR — erweiterte Herstellerverantwortung
Registrierung im nationalen Register, regelmäßige Mengenmeldung und Abgaben an ein System. In Deutschland LUCID, in den Niederlanden Verpact.
DPP — digitaler Produktpass
Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR). Verbindlich terminiert ist bislang der Batteriepass zum 18.02.2027. PPWR-Ready bereitet den Pass vor.
Batterien
Verordnung (EU) 2023/1542. Die Passpflicht trifft Batterien für leichte Verkehrsmittel, Elektrofahrzeuge und Industriebatterien über 2 kWh.
WEEE — Elektro- und Elektronikgeräte
Richtlinie 2012/19/EU. Nach Art. 16 verlangt jeder Mitgliedstaat ein eigenes nationales Herstellerregister. Eine LUCID-Registrierung deckt das nicht ab.
RoHS — Stoffbeschränkungen
Richtlinie 2011/65/EU. Die Grenzwerte gelten je homogenem Werkstoff, nicht je Bauteil — deshalb führt die Plattform Werkstoffe unterhalb der Bauteilebene.
REACH
Verordnung (EG) 1907/2006. Über 0,1 Massenprozent eines Stoffs der Kandidatenliste bestehen Informations- und SCIP-Meldepflichten.
GPSR — Produktsicherheit
Verordnung (EU) 2023/988. Verantwortliche Person in der Union nach Art. 16, Rückverfolgbarkeit. Art. 2 Abs. 1: harmonisiertes Recht verdrängt die GPSR nur teilweise.
EUDR — entwaldungsfreie Lieferketten
Verordnung (EU) 2023/1115. Sieben Rohstoffe, Geolokalisierung der Erzeugungsflächen, Sorgfaltserklärung. Kernpflichten ab 30.12.2026 bzw. 30.06.2027.
Textilkennzeichnung
Verordnung (EU) 1007/2011. Faserzusammensetzung in der Amtssprache jedes Mitgliedstaats, in dem das Erzeugnis bereitgestellt wird.
EmpCo — Umweltaussagen
Richtlinie (EU) 2024/825. Umweltaussagen auf Produkt und Verpackung brauchen einen Beleg. Anwendung ab 27.09.2026.
Produktcompliance
Ein Artikel. Alle geltenden Anforderungen.
Sie legen Ihre Artikel einmal an — mit Kategorie, Bauteilen und Stoffen. Daraus leitet die Plattform ab, welche der zehn Regelwerke greifen, was erfüllt ist und welche Angabe fehlt; jede Aussage trägt den Artikelverweis, auf den sie sich stützt.
Beispielartikel: Bluetooth-Lautsprecher, Kategorie Elektrogerät
| Regelwerk | Greift? | Warum | Stand |
|---|---|---|---|
| PPWR | ja | Verkaufskarton, Polsterung, Folienbeutel | vollständig |
| WEEE | ja | Elektrogerät unter 50 cm Kantenlänge | Registrierung je Zielland offen |
| RoHS | ja | Elektro- und Elektronikgerät | Werkstoffangaben zu 2 Bauteilen fehlen |
| Batterien | ja | fest eingebauter Lithium-Ionen-Akku | Lieferantenangabe angefordert |
| REACH | ja | Erzeugnis mit Kunststoff- und Lötanteilen | Kandidatenliste noch nicht geprüft |
| GPSR | ja | Verbraucherprodukt, teilweise harmonisiert | verantwortliche Person benannt |
| EUDR | nein | kein Rohstoff nach Anhang I im Erzeugnis | — |
| Textil | nein | kein Textilerzeugnis | — |
| DPP | vorbereitend | Batteriepass ab 18.02.2027 erwartet | Vorbereitung läuft |
| EPR | ja | Verpackung, Elektrogerät und Batterie je Zielland | 3 Register offen |
Bauteile und Stoffe hängen am Artikel
Nicht in einer zweiten Liste. Ein Werkstoff, der für RoHS erfasst wurde, steht auch für REACH und den Produktpass zur Verfügung.
Jede Aussage trägt ihren Beleg
Jede Bewertung trägt ihren Artikelverweis, ihren Zeitpunkt und ihren Nachweis mit sich. Was für ein Land nicht geprüft ist, wird als ungeprüft ausgewiesen — nicht als unbedenklich.
Ein Stand statt zehn Tabellen
Für dieselben Artikel gelten heute nebeneinander Verpackungs-, Stoff-, Geräte-, Textil-, Batterie- und Lieferkettenregeln. Wer sie getrennt führt, pflegt dieselben Daten mehrfach und sieht nirgends den Gesamtstand.
Lieferantencompliance
Fehlende Angaben beim Lieferanten einsammeln
Die meisten fehlenden Angaben liegen nicht im eigenen Haus, sondern beim Lieferanten: Werkstoffe, Rezyklatanteile, Erklärungen, Prüfberichte. PPWR-Ready fragt sie dort an, wo sie entstehen — und führt die Antwort als Nachweis am Artikel.
Ablaufdatum mit Erinnerung
Ein Nachweis läuft ab, und niemand merkt es rechtzeitig — genau das verhindert die Fristenführung am Dokument.
Wöchentlicher Sanktionslistenabgleich
Die Namen Ihrer Lieferanten werden automatisch gegen die EU-Sanktionslisten abgeglichen.
EU-Compliance-Karte
Je Zielland sehen, was dort verlangt wird
EU-Verordnungen wie PPWR, GPSR oder EUDR gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Was davon national ausgestaltet ist — Register, Stellen, Schwellen — ist je Land verschieden und wird in der Plattform je Land geführt.
Ihre EU-Compliance — Beispielkonto
Firmensitz: Deutschland · Zielmärkte: Frankreich, Belgien, Niederlande, Österreich
Die Angaben stammen aus einem Beispielkonto mit erfundenen Daten. Sie zeigen den Bearbeitungsstand in der Software, nicht die Rechtslage eines bestimmten Unternehmens.
| Land | PPWR | EPR-Register | WEEE | REACH | GPSR | Offene Lieferantenangaben |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | erfüllt | LUCID eingetragen | erfüllt | erfüllt | erfüllt | 0 |
| Frankreich | erfüllt | Registrierung offen | offen | offen | erfüllt | 2 |
| Belgien | erfüllt | eingetragen | erfüllt | offen | erfüllt | 1 |
| Niederlande | erfüllt | Verpact eingetragen | erfüllt | erfüllt | erfüllt | 0 |
| Österreich | Nachweis fehlt | Registrierung offen | nicht betroffen | offen | erfüllt | 3 |
Ein Klick auf ein Land öffnet im Produkt die Liste der dort geltenden Anforderungen, den Stand der Registrierung und die betroffenen Artikel.
Artikel und Markt
Was ändert sich, wenn ich dort verkaufe?
Vor dem Markteintritt zeigt die Plattform, was ein zusätzliches Land für Ihr bestehendes Sortiment bedeutet: welche Artikel betroffen sind, welche Anforderungen dazukommen, welche Registrierung verlangt wird und welche Lieferantenangabe dafür fehlt.
Ein Artikel über drei Zielmärkte
| Markt | Stand | Was fehlt |
|---|---|---|
| Deutschland | verkaufsfähig | — |
| Frankreich | offen | WEEE-Registrierung, Rezyklatanteil der Umverpackung |
| Niederlande | verkaufsfähig | — |
Markt hinzufügen: Spanien
Auswirkung auf das bestehende Sortiment:
- 128 betroffene Artikel
- 4 zusätzliche Regelwerke mit eigenen Landesvorgaben
- 2 Registrierungen vor dem ersten Inverkehrbringen
- 11 fehlende Lieferantenangaben
- 6 Nachweise, die eine spanische Sprachfassung brauchen
Lieferkette
Lieferkette und regulatorische Herkunft getrennt führen
Der Transportweg einer Ware sagt nichts über ihren Erzeugerort. Für die EUDR zählt die Erzeugungsfläche, nicht der Hafen, über den die Ware kam — deshalb führt die Plattform beides getrennt.
Warenweg
Regulatorische Herkunft nach der EUDR
Beispielhafte Darstellung ohne echte Koordinaten. Erzeugungsflächen echter Konten werden nirgends öffentlich angezeigt.
Fristen
Welche PPWR-Fristen wann gelten
Die PPWR gilt seit dem 12.08.2026 unmittelbar, ihre Einzelpflichten greifen jedoch gestaffelt. Die Plattform führt achtzehn Termine mit Artikelverweis und prüft je Verpackung, welcher davon sie betrifft.
- 12.08.2026 — PFAS-Verbot für Lebensmittelkontakt-Verpackungen (Art. 5 Abs. 5)
- 12.08.2026 — Konformitätserklärung erforderlich (Art. 38, 39, Anhang VIII)
- 12.02.2027 — EPR-Symbol nur noch digital (Art. 12 Abs. 9)
- 12.08.2027 — Wegfall der 50.000-kg-Grenze (PPWR-Register); Verpact nennt dafür frühestens diesen Termin
- 12.02.2028 — Leerraumgrenze für Verkaufsverpackungen (Art. 24 Abs. 4)
- 12.08.2028 — Kennzeichnungspflicht (Art. 12 PPWR) & Produktpass (ESPR)
- 01.01.2030 — Mindest-Rezyklatquoten & Verkehrsverbot für nicht recyclingfähige Verpackungen (Art. 6 Abs. 3, Art. 7 Abs. 1)
- 01.01.2038 — Nur noch Stufe A oder B verkehrsfähig (Art. 6 Abs. 3 UAbs. 3)
Alle achtzehn Termine mit Artikelverweis und Folge im PPWR-Guide
Markt Deutschland
Deutschland: LUCID und VerpackG
Wer in Deutschland verpackte Ware in Verkehr bringt, muss vor dem ersten Inverkehrbringen im Register LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister stehen und einen Vertrag mit einem dualen System haben. Die PPWR tritt daneben; für Elektrogeräte und Batterien gelten eigene Register. PPWR-Ready führt je Zielland, was dort verlangt wird.
VerpackG und PPWR gelten nebeneinander
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie ersetzt das VerpackG nicht sofort, sondern tritt gestaffelt an seine Stelle; bis dahin bestehen beide Pflichtenkreise nebeneinander.
Eigene Register für Geräte und Batterien
Für Elektro- und Elektronikgeräte führt Deutschland ein eigenes Herstellerregister nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, für Batterien ein weiteres. Eine LUCID-Registrierung deckt diese nicht ab.
Registrierung vor dem ersten Inverkehrbringen
Die Reihenfolge ist vorgegeben: erst die Eintragung, dann der Verkauf. Die Plattform führt den Stand je Register und Zielland.