Verordnung (EU) 2023/1115
Die EUDR — EU-Entwaldungsverordnung verständlich erklärt
Wer Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk oder Holz — oder daraus hergestellte Erzeugnisse — in der EU in Verkehr bringt, muss künftig nachweisen, auf welchem Stück Land der Rohstoff erzeugt wurde und dass dort nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet wurde.
Das ist die eigentliche Schwierigkeit der EUDR: Sie verlangt keine Erklärung über das Unternehmen, sondern Geokoordinaten jedes Erzeugungsgrundstücks — Daten, die in den meisten Lieferketten bisher nirgends erfasst wurden. Die Pflichten gelten ab dem 30. Dezember 2026, für Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2027.
Die Prüfung ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Sie ermittelt Ihre Betroffenheit — nicht Ihren vollständigen Umsetzungsstand.
Was ist die EUDR?
Die EUDR ist die Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt sowie deren Ausfuhr aus der Union. Sie hebt die frühere EU-Holzhandelsverordnung (EU) Nr. 995/2010 auf.
Ihr Ziel: Produkte, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, sollen nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen haben. Maßgeblich ist der Stichtag 31. Dezember 2020 — Flächen, die danach in landwirtschaftliche Nutzung umgewandelt wurden, gelten nicht als entwaldungsfrei.
Anders als viele Produktvorschriften setzt die EUDR nicht am Produkt an, sondern an seiner Herkunft. Nicht die Eigenschaft der Ware ist zu belegen, sondern der Ort ihrer Erzeugung.
Ab wann gilt die EUDR?
Der Geltungsbeginn wurde zweimal verschoben — zuletzt im Dezember 2025. Die Kernpflichten sind heute noch nicht anwendbar. Das ist kein Grund zu warten: Die verlangten Herkunftsdaten entstehen in der Lieferkette und brauchen Vorlauf.
| Ab | Für wen |
|---|---|
| 30.12.2026 | Große und mittlere Marktteilnehmer und Händler. Ebenso Kleinst- und kleine Unternehmen, die bereits unter die frühere Holzhandelsverordnung fielen. |
| 30.06.2027 | Kleinst- und kleine Unternehmen. |
| 30.12.2027 | Erzeugnisse, die erst durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 in den Anwendungsbereich aufgenommen wurden — etwa löslicher Kaffee und bestimmte Palmöl-Derivate. |
Die Größenklasse richtet sich nach den EU-Schwellen für Kleinst- und kleine Unternehmen. Sie entscheidet nicht über das Ob, sondern über den Zeitpunkt — und über einzelne Erleichterungen.
Welche Unternehmen sind von der EUDR betroffen?
Die Verordnung unterscheidet zwei Rollen. Welche zutrifft, entscheidet über den Umfang der Pflichten — und sie kann sich je Produkt unterscheiden.
Marktteilnehmer
Wer ein betroffenes Erzeugnis erstmals auf dem Unionsmarkt bereitstellt oder aus der Union ausführt. Marktteilnehmer tragen die volle Sorgfaltspflicht: Informationen beschaffen, Risiko bewerten, Risiko mindern und eine Sorgfaltserklärung abgeben.
Händler
Wer Erzeugnisse weiter bereitstellt, die bereits auf dem Markt sind. Für Händler, die keine Kleinst- oder kleinen Unternehmen sind, gelten im Wesentlichen dieselben Pflichten wie für Marktteilnehmer. Kleinere Händler müssen vor allem Angaben zu ihren Vorlieferanten und Abnehmern aufbewahren und weitergeben können.
Wer importiert, ist Marktteilnehmer
Das ist der Punkt, der in der Praxis am häufigsten überrascht: Wer Kaffee, Kakao, Holzmöbel oder Lederwaren aus einem Drittland einführt, bringt sie erstmals in der Union in Verkehr — und trägt damit die Sorgfaltspflicht selbst. Die Zusicherung des Lieferanten ersetzt sie nicht.
Welche Produkte fallen unter die EUDR?
Die Verordnung nennt sieben Rohstoffe:
- Rinder · Kakao · Kaffee · Ölpalme · Soja · Kautschuk · Holz
Erfasst sind nicht nur die Rohstoffe selbst, sondern auch daraus hergestellte Erzeugnisse. Anhang I der Verordnung führt sie über Positionen der Kombinierten Nomenklatur auf — also über Zolltarifnummern. Dazu gehören etwa Leder und Rindfleisch, Schokolade, Röstkaffee, Palmöl und seine Fraktionen, Sojaöl und Sojaschrot, Reifen, sowie Papier, Möbel und Bauholz.
Die Prüfung erfolgt deshalb je Artikel über seine Zolltarifnummer, nicht über den Produktnamen. Zwei ähnliche Artikel können unterschiedlich einzuordnen sein. Der Anhang wird zudem fortgeschrieben — zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102, die weitere Erzeugnisse aufgenommen hat.
Die drei Bedingungen nach Artikel 3
Ein betroffenes Erzeugnis darf nur dann in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:
- Es ist entwaldungsfrei. Der Rohstoff wurde auf Flächen erzeugt, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden; bei Holz darf der Wald nicht geschädigt worden sein.
- Es wurde nach den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt. Dazu zählen unter anderem Landnutzungsrechte, Umwelt- und Arbeitsrecht sowie die Rechte indigener Völker.
- Es liegt eine Sorgfaltserklärung vor.
Was ist die Sorgfaltspflicht nach der EUDR?
Die Sorgfaltspflicht nach Artikel 8 besteht aus drei aufeinander aufbauenden Schritten. Sie ist kein einmaliger Vorgang, sondern vor jedem Inverkehrbringen zu erfüllen.
1. Informationen beschaffen
Alle Angaben, Unterlagen und Daten zusammentragen, die belegen, dass das Erzeugnis die Bedingungen erfüllt — einschließlich der Geolokalisierung der Erzeugungsflächen.
2. Risiko bewerten
Anhand der gesammelten Informationen prüfen, ob ein Risiko besteht, dass das Erzeugnis nicht konform ist. Artikel 10 Absatz 2 nennt dafür einen Katalog von Bewertungskriterien — darunter das Länderrisiko, die Komplexität der Lieferkette, der Anteil von Rohstoffen mit unklarer Herkunft und Hinweise auf Umgehung.
3. Risiko mindern
Ist das Risiko mehr als vernachlässigbar, sind Maßnahmen zu ergreifen: zusätzliche Informationen anfordern, unabhängige Prüfungen veranlassen, Lieferanten unterstützen oder die Lieferkette ändern. Erst wenn das Risiko auf ein vernachlässigbares Maß gesenkt ist, darf das Erzeugnis in Verkehr gebracht werden.
Welche Daten müssen Unternehmen für die EUDR erfassen?
Artikel 9 zählt auf, welche Informationen vorliegen müssen. In der Praxis bedeutet das je Artikel und je Rohstoffbezug:
- Beschreibung des Erzeugnisses mit Handelsbezeichnung und Zolltarifnummer
- Menge — in der Regel Nettomasse, bei Holz das Volumen
- Erzeugerland, gegebenenfalls Region
- Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden, mit Erzeugungszeitraum
- Name und Anschrift der Lieferanten, von denen das Erzeugnis bezogen wurde
- Name und Anschrift der Abnehmer, an die weitergeliefert wurde
- Nachweise, dass die Erzeugnisse entwaldungsfrei sind
- Nachweise der Rechtskonformität im Erzeugerland
Die Geolokalisierung ist der anspruchsvollste Teil. Verlangt sind Koordinaten der tatsächlichen Erzeugungsflächen — bei Flächen ab einer bestimmten Größe als Polygon, sonst als Punkt. Eine Adresse des Lieferanten genügt nicht.
Wichtig für die Datenpflege: Erzeugerland, Sitz des Lieferanten und eigener Firmensitz sind drei verschiedene Angaben. Kaffee kann über einen niederländischen Händler kommen und in Vietnam erzeugt worden sein — anzugeben ist Vietnam.
Was ist eine EUDR-Sorgfaltserklärung?
Die Sorgfaltserklärung ist die förmliche Erklärung, mit der ein Marktteilnehmer die Verantwortung dafür übernimmt, dass das Erzeugnis die Anforderungen erfüllt und dass kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Nichtkonformität besteht.
Sie wird über das Informationssystem der Europäischen Kommission eingereicht; das System vergibt eine Referenznummer, die in der Lieferkette weitergegeben wird. Ohne abgegebene Erklärung darf das Erzeugnis nicht in Verkehr gebracht werden.
Praktisch heißt das: Die Erklärung ist der letzte Schritt. Sie setzt voraus, dass Herkunftsdaten, Nachweise und Risikobewertung bereits vollständig vorliegen — und sie muss auf einem nachvollziehbaren Datenstand beruhen, der später noch belegbar ist.
Was die EUDR für die Lieferkette bedeutet
Die EUDR verlagert den Aufwand dorthin, wo die Daten entstehen — und das ist selten das eigene Unternehmen. Geokoordinaten einer Kakaoplantage kennt weder der Schokoladenhersteller noch sein Großhändler, sondern nur der Erzeuger oder der erste Aufkäufer.
Damit werden drei Dinge zur Daueraufgabe: Lieferanten befragen, Antworten als Nachweis festhalten und bei jeder Lieferung prüfen, ob sich die Herkunft geändert hat. Ein Lieferant, der im Frühjahr aus Ghana bezog und im Herbst aus Côte d'Ivoire, erzeugt einen neuen Sachverhalt.
Die Verantwortung bleibt beim Marktteilnehmer. Eine pauschale Lieferantenbestätigung ohne Koordinaten und ohne Nachweise ist keine Erfüllung der Sorgfaltspflicht — sie ist ein Dokument, das im Zweifel nichts belegt.
Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten
- Betroffene Artikel bestimmen. Sortiment gegen Anhang I prüfen — über die Zolltarifnummer, nicht über den Produktnamen.
- Eigene Rolle je Artikel klären. Marktteilnehmer oder Händler? Bei Import aus Drittländern fast immer Marktteilnehmer.
- Größenklasse feststellen. Sie entscheidet über den Geltungsbeginn und einzelne Erleichterungen.
- Lieferkette je Rohstoff zurückverfolgen — bis zur Erzeugungsfläche, nicht bis zum Zwischenhändler.
- Geokoordinaten anfordern. Das ist der längste Weg und sollte zuerst beginnen.
- Nachweise sammeln und zuordnen — zu Artikel, Rohstoff, Fläche und Zeitraum.
- Risikobewertung aufsetzen und festlegen, wer sie durchführt, prüft und freigibt.
Wer erst kurz vor dem Stichtag beginnt, hat das Problem nicht gelöst, sondern verschoben: Die Daten müssen aus der Lieferkette kommen, und das dauert Monate.
EUDR-Software: wie Unternehmen ihre Prozesse organisieren
Eine EUDR-Software muss nicht das Regelwerk abbilden, sondern den Datenweg: PPWR-Ready führt die EUDR als eigenes Modul am Artikel — mit demselben Ablauf, den die Verordnung vorgibt:
Artikel → Rohstoffe → Flächen → Lieferkette → Risiko → Erklärung
- Anwendungsbereich je Artikel — Prüfung über die Zolltarifnummer gegen einen versionierten Stand von Anhang I, nicht gegen eine fest verdrahtete Liste
- Rohstoffbezüge mit Erzeugerland, Zeitraum, Menge und Lieferant — Erzeugerland und Lieferantensitz werden getrennt geführt und nie voreingestellt
- Flächen mit Geolokalisierung — als Punkt oder Polygon, mit serverseitiger Prüfung der Koordinatengenauigkeit und der Flächengröße
- Herkunftskarte — zeigt die Erzeugungsorte eines Artikels
- Lieferkettenstationen zwischen Erzeugungsort und Inverkehrbringen
- Risikobewertung entlang der Kriterien aus Artikel 10 Absatz 2, je Kriterium einzeln begründet
- Maßnahmen zur Risikominderung — Geolokalisierung nachfordern, Lieferantenklärung, unabhängige Prüfung, weitere Rückverfolgbarkeit, Korrekturmaßnahme
- Sorgfaltserklärung mit eingefrorenem Datenstand und Prüfsumme — nachvollziehbar, worauf sie beruhte
- Lieferantenanfragen — fehlende Angaben werden dort angefragt, wo sie entstehen; die Antwort wird als Nachweis am Artikel geführt
Zwei Einschränkungen, die zur Sache gehören: PPWR-Ready reicht nichts beim Informationssystem der Kommission ein — dessen Schnittstelle verlangt EU-Login-Zugangsdaten des Unternehmens. Die Software bereitet die Erklärung auf, exportiert sie und vermerkt eine erfolgte Einreichung mit der Referenznummer. Und da der Anhang I fortgeschrieben wird, weist die Software Kapitel, deren aktueller Stand noch nicht eingepflegt ist, ausdrücklich als nicht vollständig geprüft aus — statt sie stillschweigend als nicht betroffen zu behandeln.
PPWR-Ready ist ein unabhängiges Softwareunternehmen und keine Rechtsberatung. Die Software unterstützt bei Erfassung, Bewertung und Nachweisführung; die Verantwortung für Angaben und Erklärung bleibt beim Unternehmen.
Häufige Fragen zur EUDR
Gilt die EUDR auch für kleine Unternehmen?
Ja. Kleinst- und kleine Unternehmen sind nicht befreit, ihre Pflichten gelten nur später — ab dem 30. Juni 2027 statt ab dem 30. Dezember 2026. Wer bereits unter die frühere Holzhandelsverordnung fiel, ist davon ausgenommen und muss ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen. Für kleine Händler gelten zudem reduzierte Pflichten.
Reicht eine Bestätigung meines Lieferanten aus?
Nein. Die Sorgfaltspflicht trifft den Marktteilnehmer selbst. Eine Lieferantenbestätigung ohne Geokoordinaten, ohne Erzeugerland und ohne Nachweise erfüllt die Anforderungen des Artikels 9 nicht.
Was bedeutet „entwaldungsfrei" genau?
Dass die Rohstoffe auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden. Bei Holz kommt hinzu, dass der Wald nach diesem Stichtag nicht geschädigt worden sein darf.
Brauche ich Geokoordinaten für jede einzelne Fläche?
Ja — für alle Grundstücke, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden. Bei Flächen ab einer bestimmten Größe ist ein Polygon erforderlich, bei kleineren genügt ein Punkt. Wird ein Erzeugnis aus Rohstoffen mehrerer Flächen hergestellt, sind alle anzugeben.
Ersetzt eine Zertifizierung die Sorgfaltspflicht?
Nein. Zertifizierungssysteme können in die Risikobewertung einfließen, ersetzen aber weder die Informationsbeschaffung noch die eigene Bewertung noch die Sorgfaltserklärung.
Was ist der Unterschied zwischen EUDR und der früheren Holzhandelsverordnung?
Die EUDR hebt die Verordnung (EU) Nr. 995/2010 auf und geht deutlich weiter: Sie erfasst sieben Rohstoffe statt nur Holz, verlangt Geolokalisierung der Erzeugungsflächen und eine Sorgfaltserklärung über ein zentrales EU-Informationssystem.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1115 vom 31. Mai 2023 — Volltext auf EUR-Lex: Anwendungsbereich, Artikel 3, 8, 9 und 10, Anhang I
- Europäische Kommission — Regulation on deforestation-free products: Geltungsbeginn 30.12.2026 und 30.06.2027, Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 für neu aufgenommene Erzeugnisse ab 30.12.2027
Verwandte Themen: PPWR — EU-Verpackungsverordnung, Konformitätserklärung, Produktcompliance in der EU und die Wissensdatenbank.
Diese Seite fasst den Stand vom 20. September 2026 zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Verordnungstext einschließlich der Änderungs- und Delegierten Verordnungen.
Herkunftsnachweise kommen selten allein
Wer Holz, Kautschuk oder Zellstoff im Produkt führt, trifft neben der EUDR meist auf Verpackungs-, Stoff- und Dokumentationspflichten — alle auf derselben Datengrundlage. Die Übersicht zeigt, welche Regelwerke für Ihr Produkt gelten und welche Angaben sie verlangen.
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