Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Die REACH-Verordnung — Pflichten, SVHC und Nachweise

REACH ist das zentrale Chemikalienrecht der EU. Für Unternehmen, die Erzeugnisse herstellen oder einführen, ist meist nicht die Registrierung der entscheidende Punkt, sondern die Informationspflicht nach Artikel 33: Enthält ein Erzeugnis einen besonders besorgniserregenden Stoff zu mehr als 0,1 Massenprozent, muss der Abnehmer informiert werden.

Die praktische Schwierigkeit liegt nicht im Gesetzestext, sondern in den Daten: Welche Stoffe stecken in welchem Bauteil, in welcher Konzentration — und wer hat das belegt? Diese Angaben kommen aus der Lieferkette.

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Die Prüfung ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Sie ermittelt Ihre Betroffenheit — nicht Ihren vollständigen Umsetzungsstand.

Was ist die REACH-Verordnung?

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals — Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Die Europäische Kommission bezeichnet sie als das zentrale EU-Recht zum Schutz von Gesundheit und Umwelt vor den Risiken, die von Chemikalien ausgehen können.

Die vier Namensbestandteile sind zugleich die vier Verfahren:

  • Registrierung — Hersteller und Importeure sammeln Informationen über die Eigenschaften ihrer Stoffe und tragen sie in eine zentrale Datenbank bei der Europäischen Chemikalienagentur ein
  • Bewertung — die ECHA und die Mitgliedstaaten prüfen die eingereichten Angaben darauf, ob ein Stoff Risiken birgt
  • Zulassung — besonders besorgniserregende Stoffe sollen schrittweise durch sicherere Alternativen ersetzt werden
  • Beschränkung — die Verwendung kann begrenzt oder, falls erforderlich, verboten werden

Als Verordnung gilt REACH unmittelbar in allen Mitgliedstaaten — sie muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden.

Für wen gilt die REACH-Verordnung?

Nicht pauschal „für alle Unternehmen". REACH knüpft an Rollen an, und dieselbe Firma kann je nach Vorgang eine andere einnehmen:

  • Hersteller — wer Stoffe in der EU herstellt
  • Importeur — wer Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse aus einem Drittland in die EU einführt
  • Nachgeschalteter Anwender — wer Stoffe oder Gemische im Rahmen seiner Tätigkeit verwendet
  • Händler — wer lagert und weitergibt, ohne den Stoff zu verändern

Welche Pflichten konkret entstehen, hängt von Rolle, Stoff und Menge ab. Die Registrierungspflicht etwa trifft Hersteller und Importeure ab einer Menge von einer Tonne pro Jahr und Unternehmen.

Für viele Unternehmen, die fertige Produkte herstellen oder importieren, steht die Registrierung allerdings gar nicht im Vordergrund — sondern die Informationspflicht für Erzeugnisse.

Stoffe, Gemische, Erzeugnisse — worauf es ankommt

REACH unterscheidet drei Gegenstände, und daran hängen unterschiedliche Pflichten. Wer diese Einordnung überspringt, sucht die falschen Pflichten:

  • Stoff — ein chemisches Element oder eine Verbindung
  • Gemisch — eine Zusammensetzung aus mehreren Stoffen, etwa ein Lack oder ein Klebstoff
  • Erzeugnis — ein Gegenstand, dessen Form, Oberfläche oder Gestalt seine Funktion in größerem Maße bestimmt als seine chemische Zusammensetzung: ein Kabel, ein Gehäuse, ein Möbelstück, ein Textil

Die meisten Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und des Handels haben mit Erzeugnissen zu tun. Für sie ist Artikel 33 die praktisch wichtigste Vorschrift.

Was sind SVHC?

SVHC steht für substances of very high concern — besonders besorgniserregende Stoffe. Das sind Stoffe, deren Eigenschaften nach den Kriterien der Verordnung als besonders problematisch gelten, etwa weil sie krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind, weil sie sich in der Umwelt anreichern und nur langsam abbauen, oder weil sie ebenso besorgniserregend wirken.

Die Einstufung als SVHC ist ein förmliches Verfahren. Erst mit der Aufnahme in die Kandidatenliste entstehen daraus Pflichten.

Was ist die REACH-Kandidatenliste?

Die Kandidatenliste (englisch Candidate List) führt die als SVHC identifizierten Stoffe. Sie wird von der Europäischen Chemikalienagentur geführt und veröffentlicht.

Der entscheidende Unterschied zu anderen Stofflisten: Sie ist nicht abgeschlossen. Die Liste wird regelmäßig erweitert. Ein Erzeugnis, das heute keinen gelisteten Stoff enthält, kann morgen betroffen sein — ohne dass sich am Produkt etwas geändert hat.

Für die Praxis heißt das: Eine einmalige Prüfung genügt nicht. Maßgeblich ist immer die Fassung der Liste zum Zeitpunkt der Beurteilung — und wer eine Aussage trifft, sollte festhalten können, auf welchen Listenstand sie sich stützte.

Was bedeutet Artikel 33 für Unternehmen?

Artikel 33 ist die Informationspflicht in der Lieferkette. Enthält ein Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent, muss der Lieferant den Abnehmer informieren — und auf Anfrage auch Verbraucherinnen und Verbraucher.

Mitzuteilen sind mindestens ausreichende Informationen für die sichere Verwendung, jedenfalls aber der Name des Stoffes. Eine Verbraucheranfrage ist binnen 45 Tagen zu beantworten — kostenlos.

Ein Detail, das in der Praxis den Unterschied macht: Die Schwelle lautet „mehr als 0,1 %". Ein Wert von genau 0,1 % löst die Pflicht also nicht aus. Das ist das Gegenteil der RoHS-Systematik, die „nicht mehr als" formuliert — dort ist ein Wert genau auf dem Grenzwert noch zulässig. Zwei ähnliche Sätze, zwei gegenläufige Ergebnisse am Schwellenwert.

Bezugspunkt ist das Erzeugnis. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat 2015 in der Rechtssache C-106/14 geklärt, wie der Anwendungsbereich für zusammengesetzte Gegenstände zu verstehen ist. Praktisch bedeutet das: Ein verbautes Bauteil verliert seine Eigenschaft als Erzeugnis nicht dadurch, dass es Teil eines größeren Gegenstands wird.

Artikel 33 ist keine Registrierung und keine behördliche Anmeldung. Es ist eine Mitteilungspflicht gegenüber Abnehmern und Verbrauchern. Daneben kann für Erzeugnisse eine gesonderte Meldung an die ECHA in Betracht kommen; deren Voraussetzungen sind eigenständig zu prüfen.

Was sind REACH-Beschränkungen?

Beschränkungen sind ein eigener Bestandteil von REACH, unabhängig von der Kandidatenliste. Sie begrenzen die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung bestimmter Stoffe für bestimmte Anwendungen — bis hin zum Verbot. Die Europäische Kommission beschreibt es so, dass die Verwendung begrenzt oder, falls erforderlich, verboten werden kann.

Wichtig für die Praxis: Ein Stoff kann beschränkt sein, ohne auf der Kandidatenliste zu stehen — und umgekehrt. Wer nur die Kandidatenliste prüft, hat die Beschränkungen nicht geprüft. Beide Wege sind getrennt zu betrachten.

Welche Rolle spielen Lieferanten?

Eine bestimmende. Wer ein Gehäuse, ein Kabel oder ein Textil einkauft, kennt dessen Stoffzusammensetzung nicht aus eigener Anschauung und muss sie beim Lieferanten anfordern. Die Angaben müssen aus der Lieferkette kommen — und die Informationspflicht des Artikels 33 wirkt genau dort: Jeder Lieferant informiert seinen Abnehmer.

Brauchbar ist eine Auskunft, die den Stoff benennt, die Konzentration mit ihrem Bezug angibt und den Stand der Kandidatenliste nennt, auf den sie sich stützt. Eine formlose Bestätigung „REACH-konform" leistet das nicht — sie lässt offen, was geprüft wurde und wann.

Weil die Liste wächst, ist die Auskunft außerdem datiert zu führen. Eine Bestätigung von vor drei Jahren sagt nichts über die heute gelisteten Stoffe.

Wie lässt sich REACH-Konformität organisieren?

Die Verordnung schreibt keinen bestimmten Arbeitsablauf und keine Software vor. Sie verlangt Ergebnisse. In der Praxis hat sich aber eine Reihenfolge bewährt, die dem folgt, was zu belegen ist:

Produkte → Bauteile → Stoffe und Konzentrationen → Lieferantenangaben → Listenstand → Bewertung → Nachweise

  1. Produkte bestimmen und einordnen: Stoff, Gemisch oder Erzeugnis?
  2. Bauteile erfassen — die Stückliste ist der Ausgangspunkt.
  3. Stoffangaben einholen, mit CAS- oder EG-Nummer, Konzentration und ausdrücklichem Bezug.
  4. Gegen den Stand der Kandidatenliste abgleichen — und festhalten, welcher Stand das war.
  5. Beschränkungen gesondert prüfen, sie folgen einem eigenen Verfahren.
  6. Ergebnis dokumentieren, einschließlich der Fälle, in denen eine Angabe fehlt.
  7. Änderungen nachverfolgen — bei Bauteilen, Lieferanten und bei der Liste selbst.

Schritt vier ist der, an dem sich Ehrlichkeit entscheidet: Wenn der Listenstand nicht gesichert ist, ist das Ergebnis nicht „unbedenklich", sondern „nicht prüfbar".

REACH, RoHS und CLP — die Abgrenzung

Diese drei werden regelmäßig vermengt. Sie können dasselbe Produkt betreffen, folgen aber unterschiedlichen Systematiken:

Merkmal REACH RoHS
Bezugspunkt das Erzeugnis der homogene Werkstoff
Schwelle „mehr als 0,1 %" — genau 0,1 % löst nicht aus „nicht mehr als" — genau auf dem Wert ist zulässig
Stoffliste Kandidatenliste — wächst Anhang II — fest
Anwendungsbereich Chemikalienrecht, sehr breit Elektro- und Elektronikgeräte

Und CLP? Die CLP-Verordnung regelt Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen — also wie gefährliche Eigenschaften mitgeteilt werden. REACH regelt Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung. Beide greifen ineinander, sind aber eigenständige Rechtsakte mit eigenen Pflichten.

Mehr zur Elektronik-Systematik auf der Seite RoHS. Die Einhaltung des einen Regelwerks sagt nichts über das andere aus.

Wie PPWR-Ready REACH abbildet

Zuerst die Grenze, weil sie das Wichtigste ist: PPWR-Ready enthält keine eingepflegte Kandidatenliste. Die Liste der ECHA war zum Zeitpunkt der Einrichtung maschinell nicht abrufbar; es wurde kein einziger Stoff übernommen und keiner erfunden.

Die Folge ist bewusst unbequem: Findet die Software keinen Treffer, meldet sie „nicht prüfbar" — nicht „kein SVHC enthalten". Aus einer fehlenden Liste folgt keine Entwarnung. Der Zustand der Liste steht im Produkt vor der Stoffliste, nicht als Fußnote.

Was die Software leistet, ist die strukturierte Erfassung und Bewertung dessen, was bekannt ist — auf denselben Bauteil- und Stoffdaten wie die übrigen Regelwerke:

  • Stoffangaben am Bauteil mit CAS- und EG-Nummer, Konzentration und Nachweisart
  • Bezug der Konzentrationsangabe als eigenes Feld — eine Angabe mit falschem Bezug gilt als nicht verwertbar, nicht als eingehalten
  • Acht unterschiedliche Befunde statt eines Ampelpunkts: über der Schwelle, unter der Schwelle, kein SVHC, Liste nicht geprüft, Wert fehlt, falscher Bezug, mehrdeutig, keine Grundlage
  • Fassung der Kandidatenliste als eigenes Objekt — mit Quelle, Abrufdatum, Importstand und Hinweis; eine Bewertung ist damit einem Listenstand zuordenbar
  • Lieferantenanfragen zu fehlenden Stoffangaben, mit Frist und Zuordnung zu den betroffenen Artikeln
  • Nachweise und Dokumente mit Fassung, Gültigkeit und Zuordnung
  • Gemeinsame Datenbasis mit RoHS, PPWR und den übrigen Regelwerken — dieselben Bauteile, unterschiedliche Bewertungsregeln

Zwei weitere Grenzen, die im Produkt sichtbar sind: Der Anhang XVII (Beschränkungen) ist nicht abgebildet — er gilt als „rechtlich vorhanden, technisch nicht abgebildet", niemals als „konform". Und eine mögliche SCIP-Meldepflicht wird angezeigt, nicht gemeldet. — PPWR-Ready ist ein unabhängiges Softwareunternehmen und keine Rechtsberatung; Bewertung und Mitteilung verantwortet das Unternehmen.

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Häufige Fragen zur REACH-Verordnung

Gilt REACH für jedes Unternehmen?

Nein, nicht pauschal. REACH knüpft an Rollen an — Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender, Händler — und die Pflichten hängen von Rolle, Stoff und Menge ab. Die Registrierungspflicht etwa trifft Hersteller und Importeure ab einer Tonne pro Jahr und Unternehmen.

Was bedeutet SVHC?

SVHC steht für substances of very high concern, also besonders besorgniserregende Stoffe. Pflichten entstehen daraus erst, wenn ein Stoff förmlich in die Kandidatenliste aufgenommen wurde.

Was verlangt Artikel 33 genau?

Enthält ein Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste zu mehr als 0,1 Massenprozent, muss der Lieferant seinen Abnehmer informieren und auf Anfrage auch Verbraucher. Mitzuteilen sind ausreichende Informationen für die sichere Verwendung, mindestens aber der Name des Stoffes. Eine Verbraucheranfrage ist innerhalb von 45 Tagen kostenlos zu beantworten.

Was ist der Unterschied zwischen REACH und RoHS?

RoHS beschränkt bestimmte Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, bezogen auf den homogenen Werkstoff und mit einer festen Stoffliste. REACH ist ein deutlich breiteres Chemikalienregime; die Informationspflicht für Erzeugnisse bezieht sich auf das Erzeugnis und auf eine wachsende Kandidatenliste. Auch die Schwellen wirken gegenläufig: REACH sagt „mehr als 0,1 %", RoHS „nicht mehr als".

Was ist der Unterschied zwischen REACH und CLP?

CLP regelt Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen — also die Mitteilung gefährlicher Eigenschaften. REACH regelt Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung. Es sind eigenständige Rechtsakte mit eigenen Pflichten.

Was bedeutet REACH-Konformität?

Dass ein Erzeugnis die Pflichten der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 einhält: keine verbotenen Stoffe oberhalb der Beschränkungen aus Anhang XVII, und bei besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) über 0,1 Massenprozent die Informationspflicht nach Artikel 33. Eine Bestätigung des Lieferanten allein begründet diese Konformität nicht — maßgeblich ist, dass die Angabe gegen die jeweils gültige Kandidatenliste geprüft und der Prüfstand dokumentiert wurde.

Reicht es, einmal gegen die Kandidatenliste zu prüfen?

Nein. Die Kandidatenliste wird regelmäßig erweitert. Ein Erzeugnis kann betroffen werden, ohne dass es verändert wurde. Deshalb sollte zu jeder Bewertung festgehalten sein, auf welchen Listenstand sie sich stützte.

Quellen

Verwandte Seiten: RoHS · Konformitätserklärung · PPWR · Produktcompliance in der EU · Wissensdatenbank

Diese Seite gibt den Stand vom 20. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in ihrer geltenden Fassung und die jeweils aktuelle Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur.

REACH steht selten für sich allein

Stoffbeschränkungen greifen in der Praxis zusammen mit RoHS, der Konformitätserklärung und den Verpackungspflichten — und stützen sich auf dieselben Bauteil- und Lieferantendaten. Die Übersicht zeigt, welche Regelwerke für Ihr Produkt gelten und welche Angaben sie verlangen.

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